Umsetzung
Im Juli 2014 hat die Bundesregierung ihre Kandidatur bei EITI eingeleitet. Seitdem wurden viele Meilensteine erreicht. Am 23. August 2017 hat die MSG den 1. D-EITI-Bericht an das Internationale Sekretariat in Oslo geschickt. Eine aktualisierte 2. Auflage des 1. D-EITI-Berichts wurde im Oktober 2018 veröffentlicht.
Was hat die D-EITI schon erreicht?
1. D-EITI-Berichts
Land
26.11.14
Bevor der internationale EITI-Vorstand dem Antrag Deutschlands auf den EITI-Kandidatenstatus zustimmen konnte, mussten vier Anforderungen erfüllt sein:
- Öffentliche Erklärung der Regierung.
- Benennung einer ranghohen Person zum EITI-Beauftragten.
- Verpflichtung, mit Unternehmen und Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und eine MSG einzusetzen.
- Vorlage eines Arbeitsplanes (mit Zielen, Aktivitäten und Fristen) zur Umsetzung der EITI.
Die am 10. März 2015 eingerichtete MSG der D-EITI bereitete die deutsche Kandidatur inhaltlich vor und verständigte sich auf gemeinsame Ziele und einen Arbeitsplan für die zukünftige Umsetzung von EITI in Deutschland. Zum EITI-Sonderbeauftragten ernannte die Bundesregierung Uwe Beckmeyer, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Nachdem die fünf Anforderungen erfüllt waren, beschloss die MSG in ihrer Sitzung am 9. November 2015 den D-EITI-Kandidaturantrag. Diesen reichte die Bundesregierung gemeinsam mit einem Anschreiben des D-EITI-Beauftragten schließlich am 22. Dezember 2015 beim Internationalen Sekretariat der EITI in Oslo ein.
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Veröffentlichung der aktualisierten 2. Auflage des D-EITI Berichts

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